Artfeststellung

Artfeststellung
Begriff des Bewertungsgesetzes: Die Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den  wirtschaftlichen Einheiten (z.B. gewerblicher Betrieb) und von Grundstücken zu den  Grundstücksarten (z.B. Geschäftsgrundstück) bei der Feststellung von  Einheitswerten, also die Entscheidung darüber, zu welcher Art von Vermögen der Vermögensgegenstand gehört. Die A. ist formeller Bestandteil im  Feststellungsbescheid; sie ist von besonderer Bedeutung, weil je nach Zuordnung unterschiedliche Bewertungen und Freibetragsregelungen zum Zuge kommen können (§ 19 III Nr. 1 BewG).
- Vgl. auch  Artfortschreibung.

Lexikon der Economics. 2013.

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