- Artfeststellung
- Begriff des Bewertungsgesetzes: Die Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den ⇡ wirtschaftlichen Einheiten (z.B. gewerblicher Betrieb) und von Grundstücken zu den ⇡ Grundstücksarten (z.B. Geschäftsgrundstück) bei der Feststellung von ⇡ Einheitswerten, also die Entscheidung darüber, zu welcher Art von Vermögen der Vermögensgegenstand gehört. Die A. ist formeller Bestandteil im ⇡ Feststellungsbescheid; sie ist von besonderer Bedeutung, weil je nach Zuordnung unterschiedliche Bewertungen und Freibetragsregelungen zum Zuge kommen können (§ 19 III Nr. 1 BewG).- Vgl. auch ⇡ Artfortschreibung.
Lexikon der Economics. 2013.